Der Wocheneinkauf im Supermarkt, ein Restaurantbesuch in der Innenstadt und mittlerweile auch das Brötchen vom Bäcker: Obwohl das bargeldlose Bezahlen in den vergangenen Monaten immer beliebter geworden ist, gilt für viele Deutsche weiterhin: „Nur Bares ist Wahres!“. Eine neue Regelung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dürfte im „Bargeldland Deutschland“ bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber vor allem bei Unternehmen und dem Handel, für wenig Begeisterung sorgen. Ab dem 8. August verlangt die BaFin für Bareinzahlungen auf Bankkonten Herkunftsnachweise, sobald die Summe von 10.000 Euro überschritten wird. Einzahler müssen von diesem Tag an beispielsweise Kontoauszüge, Rechnungsbelege oder Quittungen vom auszahlenden Kreditinstitut vorlegen, um die Herkunft des Geldes nachzuweisen.
Bei der Volksbank Hameln-Stadthagen betrachtet man die neue BaFin-Vorgabe mit gemischten Gefühlen: „Wir begrüßen selbstverständlich jede Maßnahme, die der Bekämpfung von Geldwäsche dient", sagt Michael Joop, Vorsitzender des Vorstandes der Volksbank Hameln-Stadthagen. „Auf der anderen Seite ist der bürokratische Aufwand, der jetzt entsteht, enorm hoch – sowohl für uns als auch für unsere Kundinnen und Kunden." Geeignete Belege müssen ab dem 8. August bei jeder Bareinzahlung (auch über Geldautomaten mit Einzahlfunktion) eingereicht werden, die die Summe von 10.000 Euro übersteigt – egal, ob es sich dabei um die Einnahmen eines Einzelhändlers, um eine Schenkung oder um den Kaufbetrag für einen privat verkauften PKW handelt. „Wir glauben, dass viele Kundinnen und Kunden zunächst verunsichert sein werden, in welchen Fällen welcher Nachweis notwendig ist", ergänzt Joop.
Und wie immer bestätigen auch Ausnahmen die Regel, denn für regelmäßige Bargeldeinzahlerkunden, wie beispielsweise den Lebensmittel- und Einzelhandel, können individuelle Absprachen getroffen werden, um das Verfahren nicht unnötig zu verkomplizieren. „Wir empfehlen diesen Unternehmen, mit Ihren Beraterinnen und Beratern ins Gespräch zu gehen."
Wer Fragen zu den neuen Bestimmungen zur Bargeldeinzahlung hat, kann sich telefonisch unter der Telefonnummer 05721 781-0 oder 05151 207-0 oder persönlich in der Geschäftsstelle vor Ort informieren.